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Vergütung & Förderung

Einspeisevergütung bei Photovoltaikanlagen:

Photovoltaikanlagen (PVA) haben sich aufgrund der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantierten Einspeisevergütung in den letzten Jahren als umweltfreundliche Alternativen der Energieerzeugung etabliert. Die bisherigen hohen Vergütungsätze wurden vom Gesetzgeber ganz bewusst als Steuerungsinstrument zur Erhöhung des Anteils alternativ erzeugter Energie am Gesamtaufkommen eingesetzt. Das enorme Wachstum in 2009/2010 wird in 2011 zu einer schnelleren Reduzierung der Förderbeträge für die Einspeisung bei neu errichteten Anlagen führen.

Eigenverbrauch als interessante Alternative

Mit der Änderung des EEG zum 01.07. 2010 hat der Gesetzgeber eine lohnende Alternative zur Einspeisung geschaffen. Der Selbstverbrauch von erzeugtem Solarstrom ist ausdrücklich erwünscht und wird entsprechend gefördert.

Nur der unmittelbare Verbrauch muss dafür dokumentiert werden. Dazu reicht der Austausch des Bezugszählers gegen einen Zweirichtungszähler. I.d.R. kann dies ohne größeren Aufwand im Zählerschrank erfolgen.

Beispielrechnung für eine PVA bis 30 kWp:

Die Kosten für Haushaltsstrom liegen aktuell bei mindestens 21 Cent pro kWh inkl. MwSt. Dieser Betrag wird auf die Eigenverbrauchsvergütung addiert.

Die Vergütung des Eigenverbrauchs bei einer Menge von bis zu 30% der selbst erzeugten Stroms beträgt 12,36 Cent pro kWh, oberhalb der 30% bei 16,74 Cent pro kWh. 
Der Eigenverbrauch in einem 4-Personen-Haushalt kann realistisch mit 30% – 40% des selbst erzeugten Stroms angenommen werden.
Überschüssig erzeugter Solarstrom wird in das öffentliche Netz eingespeist und mit 28,74 Cent pro kWh vergütet (gültig für Anlagen, die zwischen 01.01. und 30.06.2011 errichtet werden).

Der Anlagenbetreiber erhält also für jede selbst erzeugte und zeitgleich verbrauchte kWh 12,36 Cent (bis 30% Eigenverbrauch) statt der Einspeisevergütung von 28,74 Cent.

Die Differenz zwischen Einspeisevergütung (28,74 ct) und Eigenverbrauchsvergütung (12,36 ct) beträgt 16,38 ct (bis 30% Eigenverbrauch). Das ist gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf privaten Eigenverbrauch (19% von 16,38 ct = 3,11 ct), die vom Netzbetreiber je selbstverbrauchter kWh in Rechnung gestellt werden. Dieser Betrag reduziert also die Eigenverbrauchsvergütung.

Berechnung:

Eigenverbrauchsvergütung12,36 ct(16,74 ct)
Abzüglich 19% USt. auf Differenzbetrag3,11 ct(2,28 ct)
Gesamt-Selbstverbrauchsvergütung9,25 ct(14,46 ct)
eingesparter (Brutto-) Strombezugspreis ca.21,00 ct
Ertrag Eigenverbrauch30,25 ct(35,46 ct)

Im Vergleich zur Einspeisevergütung von 28,74 ct ergibt sich bereits ein Vorteil von über 5 Prozent. Weiter steigende Strompreise werden diesen Betrag in Zukunft entsprechend erhöhen. 
Für Eigenverbrauch über 30% der solarerzeugten Energie steigt der Vorteil sogar auf über 23 Prozent (Angaben in Klammern).

Vergütungen für eigenverbrauchten Strom aus PVA an und auf Gebäuden in ct/kWh

Bis 30 Prozent Eigenverbrauch
LeistungAb 01.07.2010Ab 01.10.2010Ab 01.01.2011
30 kWp17,6716,6512,36
30 bis 100 kWp16,0115,0410,95
100 bis 500 kWp14,2713,359,48
Über 30 Prozent Eigenverbrauch
LeistungAb 01.07.2010Ab 01.10.2010Ab 01.01.2011
30 kWp22,0521,0316,74
30 bis 100 kWp20,3919,4215,33
100 bis 500 kWp18,6517,7313,86

Für Solaranlagen werden günstige KfW-Kredite angeboten, wodurch kein Eigenkapital für die Anlagenkosten eingesetzt werden muss. Der Betreiber einer Solaranlage kann sich zudem als Unternehmer beim Finanzamt einstufen lassen und die auf die Investitionskosten der Anlage anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen (Rückerstattung vom Finanzamt).

Auch als Geldanlagemöglichkeit sind PVA sowohl im gewerblichen wie auch im privaten Bereich geeignet. Die auf zwanzig Jahre gesetzlich zugesicherte Einspeisevergütung bietet ein hohes Maß an Sicherheit. Trotz Reduzierung der Förderbeträge stellen sie gegenwärtig immer noch eine lohnenswerte und renditestarke Investition dar. Besonders auch in Anbetracht der sinkenden Preise für die Solarmodule. Somit verringern sich die Anschaffungskosten einer PVA, was die sinkenden Vergütungen wiederum zu einem guten Teil aufhebt.

Einspeisevergütungen für PVA an und auf Gebäuden in ct/kWh
LeistungAb 01.07.2010Ab 01.10.2010Ab 01.01.2011Ab 01.07.2011
30 kWp34,0533,0328,74bis 15% weniger
30 bis 100 kWp32,3931,4227,36
100 bis 1000 kWp30,6529,7325,87
Über 1000 kWp25,5524,7921,57

Gern beraten wir Sie ausführlich zu den für Sie technisch sinnvollen und wirtschaftlich realisierbaren Möglichkeiten. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Antragstellung für die Förderung.